Fördermittel

Staatliche Fördermittel:

Die Zeiten für staatliche Fördermittel für Kindertagesstätten stehen gut.
Voraussetzungen einer altersgerechten Entwicklung von Kindern sind laut dem Landesjugendamt unter anderem „ausreichende und ansprechende Räumlichkeiten sowie eine anregende Umgebung.“

Bis 2010 müssen deutschlandweit 300.000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden. Für Baden-Württemberg wird ein zusätzlicher Bedarf von 60.000 – 70.000 Plätzen veranschlagt. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Milliarden Euro.

Für Investitionen wird auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern ab dem 01.01.2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Auf Baden-Württemberg entfallen jährlich ca. 50 Millionen Euro.

Investitionskostenförderung für Kindertagesstätten

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen durch Neubau und Sanierung von Einrichtungen dienen und ab 18.10.2007 begonnen werden.
Alle Träger, Kommunen, Kirchengemeinden und weitere freie Träger haben Anspruch auf die Investitionsfördermittel des Bundes.

Investitionen im Sinne des Förderprogramms sind unter anderem Umbau-, Umwandlungs-, Renovierungs- und Ausstattungsinvestitionen sowie mit den Investitionen verbundene Dienstleistungen. Momentan sind Fördersätze zwischen 50% und 90% im Gespräch.

Weiterführende Links:

www.lvkita.de
www.sozialministerium-bw.de
Antragsformulare und Merkblätter der Regierungspräsidien
KVJS-Ratgeber „Kinderkrippen und Betreute Spielgruppen“ 8/07